gültig ab: 01.01.2024
Anbieter: REACT Systems GmbH (im Folgenden „REACT“), Reitweg 6, 5101 Bergheim, FN 549754m, LG Salzburg, 0662-262 863, hello@react-systems.eu, UID-Nr. ATU76465335, Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
1.2. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Kunden/der Kundin (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossenen Verträge der REACT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche privatrechtliche Willenserklärungen der REACT sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, REACT hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der REACT gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und REACT.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote von REACT stellen immer freibleibende und unverbindliche Angebote an den Kunden dar, unsere Waren bzw. Dienstleistungen zu bestellen. Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch REACT angenommen werden (= Abschluss des Vertrages).
2.2. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen REACT und dem Kunden zum Vertragsinhalt vollständig wieder. Von diesen AGB oder anderen schriftlichen Willenserklärungen der REACT abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden udgl, insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für REACT nicht verbindlich. Der Inhalt der von REACT verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3. Angaben der REACT zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maße, Toleranzen, technische Daten usw.) sowie die Darstellung derselben durch uns (z.B. Grafiken usw.) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.4. Enthält die Auftragsbestätigung der REACT Änderungen gegenüber der Bestellung bzw. dem Auftrag, so gelten diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Werden an REACT Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende für eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
2.5. Der Inhalt des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ergibt sich in der nachfolgenden Reihenfolge aus der schriftlichen Auftragsbestätigung samt Anlagen und diesen AGB.
3. Preise
3.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise in EURO und enthalten die Lieferung ab Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, ggf. Versicherung, Zoll, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender gesetzlicher Umsatzsteuer; diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. REACT ist berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn sich im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Lieferdatum im Rahmen einer allgemeinen Preiserhöhung der Preis für einen oder mehrere vom Kunden gekauften Artikel erhöht. In diesem Fall ist REACT berechtigt, den mit dem Kunden für den oder die von der allgemeinen Preiserhöhung betroffenen Artikel vereinbarten Preis nach Maßgabe der nachfolgenden Formel zu erhöhen: Pneu = Palt x [Lneu/Lalt]
Dabei bedeuten:
Pneu = neuer Artikelpreis nach Preiserhöhung
Palt = Artikelpreis gem. Vertrag
Lneu = Artikelpreis gemäß gültiger Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung
Lalt = Artikelpreis gemäß gültiger Preisliste zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
3.3. REACT ist weiters berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis zu erhöhen oder zu ermäßigen, wenn sich im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Datum der Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern.
3.4. Für den Fall, dass REACT von dieser Möglichkeit zur Preiserhöhung Gebrauch machen will, hat REACT dem Kunden den neuen Preis ehestmöglich, spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsdatum schriftlich unter Angabe der genauen Gründe und Belege für die Preiserhöhung mitzuteilen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 7 Kalendertagen einlangend bei REACT, so wird der mitgeteilte Preis Vertragsinhalt. Widerspricht der Kunde, so hat REACT das Recht, den Vertrag zum ursprünglichen Preis zu erfüllen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.5. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der REACT zuzurechnen sind, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Normen und/oder gesetzlicher und/oder behördlicher Vorgaben und/oder geänderter Wünsche des Kunden sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen durch den Kunden gilt ein Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren und sonstigen Sachen und Unterlagen (im Folgenden „Vorbehaltssache“). Während dieser Zeit darf die Vorbehaltssache weder veräußert noch verpfändet, vermietet oder sonst Dritten überlassen werden. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltssache unentgeltlich für REACT. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltssache gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Verwahrungsort mitzuteilen.
4.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist REACT berechtigt, die Vorbehaltssache auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Der Kunde ist verpflichtet diese Rückholung zu dulden, ohne dass daraus Besitzstörungsansprüche des Kunden geltend gemacht werden. Die Rücknahme der Waren bedeutet noch keinen schlüssigen Rücktritt vom Vertrag.
4.3. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
5. Freiwillige Rücknahme
5.1. Die Rücknahme von Waren stellt ein freiwilliges Entgegenkommen von REACT dar. Die Möglichkeit der Rücknahme besteht bei Waren,
a) die durch REACT vor weniger als drei Monaten geliefert und fakturiert wurden;
b) die originalverpackt sind sowie sich in neuwertigem Zustand befinden;
c) die noch verkaufsfähig sind (z.B. Waren, die noch in der offiziellen Preisliste von REACT geführt werden, nicht auf Maß oder für den Kunden speziell gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitlich technische Änderungen erfahren haben);
d) die nicht explizit als nicht retourfähig gekennzeichnet sind;
5.2. Möchte ein Kunde Waren zurückgeben, hat er zunächst schriftlich in der Auftragsabwicklung von REACT die Möglichkeit der Rückgabe anzufragen. REACT wird sodann die Möglichkeit der Rücknahme prüfen und anschließend schriftlich entweder die Zustimmung oder Ablehnung der Rücknahme erklären.
5.3. Die Rückgabe der Ware hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Zustimmung seitens REACT. Später einlangende Waren werden nicht zurückgenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen retourniert. Die Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Kunden. Er trägt insbesondere das Risiko des ordnungsgemäßen Transports bis zum Eingang der Ware bei REACT.
5.4. Waren, die unfrei oder ohne die vorherige Zustimmung an REACT versendet werden, werden nicht angenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt.
5.5. REACT erfasst alle Retouren auf einer Gutschrift. Dabei werden zurückgenommene Waren mit dem Warennettowert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warennettowertes vergütet.
6. Rücktritt
6.1. Die Vertragsteile sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertragsrücktritt zu erklären.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, den Rücktritt zu erklären, insbesondere aus folgenden wichtigen Gründen:
a) Wenn REACT wesentlichen Interessen des Kunden zuwiderhandelt oder sonstige vertragliche Sorgfalts- und Treuepflichten verletzt.
b) Wenn eine vereinbarte und von REACT einzuhaltende Leistungsfrist trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist überschritten wird. Dem Kunden stehen Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
c) Wenn REACT eine wesentliche Bestimmung des Vertrages, wie die Interessenswahrungspflichten oder Geheimhaltungspflichten, verletzt.
d) Im Falle des 8.3.
6.3. REACT ist berechtigt, den Rücktritt zu erklären, insbesondere aus folgenden wichtigen Gründen:
a) Wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verletzt.
b) Wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen mit der Bezahlung einer (Abschlags- oder Teil-)Rechnung in Verzug ist. Diesfalls fällt eine Stornogebühr von 10 % des Preises des offenen Teils der Bestellung an, wobei sich REACT die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehält.
c) Wenn der Kunde mit der Annahme der von REACT vertragsgemäß angebotenen Leistung in Verzug ist.
d) Wenn aus der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Gründen die Leistungserbringung der REACT für mehr als drei Monate unterbrochen ist.
e) Wenn der Kunde die Leistungserbringung der REACT verhindert.
f) Wenn sich nach Abschluss der Projektentwicklungsphase herausstellt, dass die Fortsetzung des Projektes nach Ansicht der REACT wirtschaftlich nicht zielführend ist.
g) Im Falle des 3.4.
h) Im Falle des 8.2.
6.4. Bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Kunden ist REACT von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten zu fordern.
6.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden (ausschließlich bei Rechnungspositionen betreffen die Produktgruppe REMOS - lizenzierte Software/Lizenzvertrag) ist REACT als Lizenzgeber berechtigt, nach Versenden einer Mahnung mit einer Nachfrist von zumindest 30 Tagen den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung mit eingeschriebenem Brief aufzulösen.
6.6. Für den Fall des berechtigten Rücktrittes des Kunden steht REACT das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. Die bisher erbrachten Leistungen werden gemäß der vertraglichen Regelung verrechnet.
6.7. Bei berechtigtem Rücktritt der REACT werden die Leistungen gemäß der vertraglichen Regelung verrechnet.
6.8. Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden hat REACT das Recht, der Auflösung des Vertrages zuzustimmen. Die Leistungen der REACT werden gemäß der vertraglichen Regelung verrechnet.
6.9. Der Rücktritt ist schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erklären.
7. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Stornogebühr / Verzugszinsen / Mahn- und Inkassospesen / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht / Terminverlust
7.1. Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Für den Fall, dass im Vertrag keine Zahlungsfrist enthalten ist, ist die Fälligkeit nach Rechnungserhalt. Es besteht seitens REACT zudem die Möglichkeit, eine Anzahlung bei Vertragsabschluss einzufordern. Die Fälligkeit richtet sich hierbei ebenfalls nach dem Vertrag. Sollte der Kunde mit der Bezahlung dieser Anzahlung in Verzug geraten, verlängert sich die Verpflichtung zur Lieferung entsprechend.
7.2. REACT ist jedenfalls berechtigt, vor Erhalt der vereinbarten Anzahlung den Liefergegenstand zurückzuhalten.
REACT behält sich weiters vor, im Fall des Zahlungsverzuges Lieferungen, Serviceleistungen sowie Updates, etc bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen und den Ersatz aller weiteren durch den Verzug entstandenen Schäden einzufordern. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der REACT entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
7.4. Die Aufrechnung allfälliger offener Gegenforderungen mit Forderungen der REACT, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. Forderungen gegen REACT dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der REACT nicht abgetreten werden.
7.5. Der Kunde ist bei gerechtfertigter Mängelrüge außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem dem voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt.
7.6. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilbeträge ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
8. Lieferzeit, Lieferung
8.1. Die von REACT in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Lieferung erfolgt immer ab Lager REACT.
8.2. Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten von REACT eintreten, kann REACT die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder (wegen des noch nicht erfüllten Teils) ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
8.3. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu verlangen.
9. Urheberrecht / Nutzungsrechte / Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen
9.1. Unabhängig davon, ob das von REACT hergestellte Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Kunde das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung. REACT hat das Recht, von ihr im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
9.2. Soweit dem Kunden von REACT eine Software (ggf. mit Visualisierung) zur Nutzung überlassen wird oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Leistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das einfache, nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. REACT bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden, einschließlich der Verwendung in Portfolio, Website und anderen Marketingmaterialien, ohne, dass hierfür eine gesonderte Zustimmung seitens des Kunden erforderlich ist.
9.3. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine über die in diesen AGB genannten hinausgehenden Rechte an Softwareprodukten, Programmierungen und Visualisierungen übertragen. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40d und 40e UrhG werden hierdurch nicht berührt.
9.4. Originaldokumente werden grundsätzlich bei REACT verwahrt. REACT ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft REACT keine wie immer geartete Haftung. Der Kunde hat REACT diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. REACT übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Daten entstehen können. REACT setzt EDV-Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, Würmer etc.) ein.
9.5. Alle dem Kunden von REACT überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
10. Gefahrtragung Transportschäden
Die Versendung der Ware mittels Spedition / Post / sonst. Paketdienste gilt als genehmigt. Die Ware gilt als übernommen, sobald REACT sie dem Transporteur zur Weiterbeförderung übergeben hat. Der Kunde trägt Gefahr und grundsätzlich die Kosten des Transports. REACT ist dem Kunden bei der Abwicklung und Geltendmachung von Transportschäden behilflich. Dazu ist es erforderlich, dass der Kunde offensichtliche Transportschäden sofort beim Transporteur reklamiert und die Annahme verweigert. Verborgene Mängel durch Transportschäden sind unverzüglich REACT zu melden.
11. Garantien
Angaben zu Lizenzbedingungen, Garantiebedingungen und Garantiezeiten des Herstellers sind gegenüber REACT nicht verbindlich. Sämtliche Garantiezusagen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen, können nur gegenüber dem Garanten geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantieansprüchen über REACT ist für den Kunden kostenpflichtig, weil die Hersteller für Garantieabwicklungen oft eigene Servicefirmen verwenden bzw. diese selbst abwickeln.
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
12.1. REACT gewährleistet, dass ihre Leistungen, insbesondere die zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
12.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate (bzw. 6 Monate für gebrauchte Gegenstände) ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung bzw. sofern eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
12.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt REACT bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach Wahl der REACT entweder durch Austausch, Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn REACT mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist.
12.4. Der Kunde hat REACT Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung der REACT als genehmigt.
12.5. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von REACT gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
12.6. Ferner übernimmt REACT keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
12.7. Für Programme, die durch den Kunden bzw. von diesem beauftragte Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch REACT.
12.8. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm – sofern von REACT geliefert - lebt dadurch nicht wieder auf.
12.9. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von REACT Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den von REACT gelieferten Vertragsgegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen wurden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von REACT erfolgte oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.
12.10. Auf Verlangen von REACT ist der Vertragsgegenstand frachtfrei an REACT zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet REACT die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit
a) die Kosten sich erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Lieferort befindet oder
b) sich der Vertragsgegenstand nicht in Europa befindet.
Für den Fall, dass sich der Vertragsgegenstand außerhalb Europas befindet, trägt REACT keine Transportkosten und wird solche auch nicht erstatten.
13. Schadenersatz
13.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet REACT nur für den Ersatz von Schäden, die REACT grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert jener Summe beschränkt, die durch die Haftpflichtversicherung der REACT gedeckt ist.
13.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftete REACT nicht.
13.3. Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Verhalten, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht.
13.4. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle einem/eines Gewährleistungsanspruch/es geltend gemacht wird.
13.5. Die Unterlagen der REACT dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch REACT zur Ausführung verwendet werden.
13.6. Sofern REACT Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber diesen Dritten bestehen, tritt REACT diese Ansprüche an den Kunden ab.
13.7. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, ist die Haftung von REACT für technische Auskünfte oder Beratungen, die nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören und unentgeltlich erfolgen, ausgeschlossen.
14. Rechtswahl / Gerichtsstand / Vertragssprache
14.1. Es ist österreichisches Recht – unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen (z.B. IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes – anzuwenden.
14.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für A-5101 Bergheim sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
14.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist die Geschäftsanschrift der REACT, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Beinhaltet der Vertrag auch Dienstleistungen seitens REACT, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation nach dem Vertrag zu erfolgen hat.
16. Datenschutzerklärung, Geheimhaltungspflicht
16.1. Die REACT und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
16.2. Die REACT verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO finden sich auf der Homepage von REACT unter: react-systems.eu
16.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die REACT die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
16.4. Alle aus der Geschäftsverbindung wechselseitig gewonnenen Daten des Vertragspartners und über den Inhalt der geschlossenen Verträge sind, soweit sie als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, für beide Vertragsteile vertraulich und Dritten gegenüber geheim zu halten. Diese Pflicht ist beiderseits auf Auftragnehmer und Dienstnehmer zu überbinden.
17. Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, REACT Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
18. Schlussbestimmung
18.1. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam oder gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
18.2. Dasselbe gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.
Bergheim, am 01.01.2024
REACT Systems GmbH